Ein klassisches Faltrad oder ein E-Faltrad kann grundsätzlich als Firmenrad beziehungsweise Dienstrad geleast werden. Dafür brauchen Sie die Freigabe Ihres Arbeitgebers, des Leasinganbieters und des konkreten Modells. Erst danach lohnt sich der Blick auf die sogenannte 0,25%-Regelung und die Gehaltsumwandlung, die den geldwerten Vorteil des Dienstrads monatlich bewerten.
Dieser Ratgeber zeigt, wie die Gehaltsumwandlung funktioniert, wie eine überschlägige Rechnung gegenüber dem Barkauf aussehen kann und welche Schritte Sie bei Ihrem Arbeitgeber gehen sollten, um ein E-Faltrad für Pendler oder ein klassisches Faltrad als Dienstrad zu prüfen.

Kann ein Faltrad als Firmenrad geleast werden?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist die Bestätigung durch Arbeitgeber, Leasinganbieter und konkretes Modell.

Ein klassisches Faltrad kann als Fahrrad in einem Dienstradprogramm vorgesehen sein. Bei einem Pedelec, dessen Tretunterstützung bei 25 km/h abschaltet, beschreibt die amtliche BMF-Abgrenzung die Fahrradbehandlung; die konkrete Programmaufnahme bestätigt der Arbeitgeber oder Anbieter.
Anders wird ein Elektrofahrrad eingeordnet, dessen Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt: Die amtliche Abgrenzung behandelt es als Kraftfahrzeug mit einer anderen Bewertungsmethode. Bevor Sie rechnen, klären Sie deshalb drei Punkte: Bietet Ihr Arbeitgeber ein Dienstradprogramm an? Ist Ihr bevorzugter Leasinganbieter dort zugelassen? Und ist genau Ihr gewünschtes Modell gelistet?
Welches Faltrad passt zum urbanen Arbeitsweg?
Für ein E-Faltrad für Pendler oder ein klassisches Faltrad entscheidet Ihr Pendelweg: Häufiges Tragen und Bahnwechsel sprechen für ein leichtes Modell, längere Strecken eher für elektrische Unterstützung. Die Modellwahl und die Dienstradfreigabe bleiben getrennte Entscheidungen.
Wie funktionieren Gehaltsumwandlung und 0,25%-Regelung?
Für Ihre Entscheidung folgen zwei Schritte: Zuerst bestimmt die 0,25%-Regelung den steuerlichen Bewertungswert. Danach lässt sich mit Bruttoverzicht, persönlichen Abrechnungsdaten und Vertragskosten der individuelle Nettoeffekt berechnen.
Was bei der Gehaltsumwandlung passiert
Beim typischen Modell schließt Ihr Arbeitgeber den Leasingvertrag ab und ist damit rechtlich Leasingnehmer; er überlässt Ihnen das Faltrad anschließend zur privaten und beruflichen Nutzung. Dieses typische Vertragsmodell der Gehaltsumwandlung beschreibt einen Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, verbunden mit einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrags: Ihr künftiges Bruttogehalt wird um einen vereinbarten Betrag herabgesetzt. Die Gehaltsumwandlung ist damit eine Lohnvereinbarung, die HR und Lohnbuchhaltung mittragen müssen.
Wie der geldwerte Vorteil berechnet wird
Die Bezeichnung 0,25%-Regelung ist Alltagssprache für einen konkreten Rechenweg. Die amtliche Bewertungsmethode für Fahrräder sieht vor, ein Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) zu bilden, auf volle 100 Euro abzurunden und davon monatlich 1 % als geldwerten Vorteil anzusetzen. Bei einer UVP von 2.450 Euro ergibt das: 2.450 Euro ÷ 4 = 612,50 Euro, abgerundet 600 Euro, davon 1 % = 6 Euro geldwerter Vorteil pro Monat. Dieser Betrag wird Ihrem Lohn als steuerpflichtiger Vorteil hinzugerechnet; er ist kein Maß für Ihre persönliche Nettoersparnis, die zusätzlich von Steuerklasse, Sozialversicherung und Vertragskosten abhängt. Lassen Sie diesen monatlichen Nettoeffekt von HR oder der Lohnbuchhaltung anhand Ihrer persönlichen Abrechnungsmerkmale bestätigen.
Leasing oder Barkauf: So vergleichen Sie die Kosten
Eine überschlägige Rechnung zeigt, wie Leasingrate, Zuschuss, geldwerter Vorteil und Zusatzkosten zusammenspielen. Das folgende Beispiel macht den Rechenweg mit festgelegten Annahmen nachvollziehbar.
Nehmen wir folgende Beispielwerte an: UVP 2.450 Euro, Leasinglaufzeit 36 Monate, monatliche Leasingrate 75 Euro, kein Arbeitgeberzuschuss und ein geldwerter Vorteil von 6 Euro pro Monat wie oben berechnet. Unterstellt man vereinfacht einen persönlichen Entlastungsfaktor von 40 % durch Steuer- und Sozialversicherungswirkung, ergeben sich Bruttoleasingzahlungen von 36 × 75 Euro = 2.700 Euro. Der angenommene Nettoeffekt vor Zusatzkosten liegt dann bei 36 × (75 Euro × 0,60 + 6 Euro × 0,40) = 1.706,40 Euro. Dieser Rechenwert dient der Veranschaulichung. Ihre persönliche Nettoauswirkung hängt zusätzlich von Ihrem tatsächlichen Angebot, einem möglichen Arbeitgeberzuschuss und Zusatzkosten wie Versicherung, Service, Zubehör oder Finanzierungskosten ab.
| Entscheidungspunkt | Leasing über Gehaltsumwandlung | Barkauf | Auswirkung auf die Entscheidung |
|---|---|---|---|
| Kapitalbedarf | Monatliche Rate über die Gehaltsabrechnung | Kaufpreis bei der Anschaffung | Leasing verteilt die Zahlung, der Barkauf erfordert den Kaufpreis sofort |
| Steuerliche Wirkung | Geldwerter Vorteil nach 0,25%-Regelung, gegebenenfalls Entlastung bei Sozialabgaben | Keine Gehaltsumwandlung, keine steuerliche Sonderbewertung | Der Nettoeffekt hängt von Ihren persönlichen Lohndaten ab |
| Zusatzkosten | Service, Versicherung und Zubehör laut Angebot als Vertrags- oder Zusatzkosten erfassen | Zusatzkosten fallen separat und frei wählbar an | Vertragsdetails vorab mit dem Anbieter klären |
| Ende der Nutzungsdauer | Rückgabe, Kaufangebot oder Anschlussvertrag je nach Vertrag | Fahrrad bleibt sofort und uneingeschränkt Ihr Eigentum | Beeinflusst Planungssicherheit und Wiederverkaufswert |
Wenn Sie die Einmalzahlung vermeiden und die Vertragsbindung für Sie passt, kann Leasing die liquiditätsschonende Option sein. Wenn Ihnen sofortiges Eigentum und freie Vertragsgestaltung wichtiger sind, spricht das eher für den Barkauf.
Für die laufenden Kosten über die gesamte Nutzungsdauer können Sie zusätzlich laufende Faltradkosten einrechnen, etwa für Wartung und Ersatzteile, die bei beiden Modellen anfallen. Ersetzen Sie die Beispielrate, den Entlastungsfaktor und die Zusatzkosten vor einer Entscheidung durch Werte aus Ihrem konkreten Angebot und Ihrer Lohnabrechnung.
So beantragen Sie das Faltrad-Leasing beim Arbeitgeber
Wenn Sie ein E-Faltrad für Pendler leasen möchten, beginnen Sie mit der Klärung, ob Ihr Arbeitgeber ein Dienstradprogramm anbietet. Erst danach lohnen sich Modellwahl und Rechnung.
Halten Sie für die Anfrage Modellname, UVP, Unterstützungsgeschwindigkeit, Rate, Laufzeit, Zuschuss, Service, Versicherung und Zubehör bereit.
- Fragen Sie HR, ob ein Dienstradprogramm existiert.
- Klären Sie, welche Leasinganbieter zugelassen sind.
- Bestätigen Sie, ob Ihr gewünschtes Faltrad oder E-Faltrad beim Anbieter gelistet ist.
- Fordern Sie ein vollständiges Angebot mit UVP, Rate, Laufzeit, Zuschuss, Service, Versicherung und Zubehör an.
- Lassen Sie die Lohnbuchhaltung den persönlichen Nettoeffekt anhand Ihrer Abrechnungsdaten berechnen.
- Fragen Sie vor der Unterschrift nach der Regelung am Vertragsende und prüfen Sie Antrag sowie Nutzungsvertrag sorgfältig.
Wie konkret solche Programme aussehen können, zeigt ein öffentliches Landesprogramm als Beispiel für Preisrahmen und Laufzeit. Das Programm für Beamtinnen und Beamte des Landes nennt klassische Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h sowie einen Preisrahmen von 750 bis 6.000 Euro brutto und eine Laufzeit von 36 Monaten. Für private Arbeitgeber sind die jeweils eigenen Programmregeln maßgeblich. Holen Sie die Programm- und Modellbestätigung ein, bevor Sie einen Leasingantrag oder eine Gehaltsumwandlung verbindlich anstoßen.
Was gilt am Ende der Leasinglaufzeit?
Vor dem Vertragsende sollten Sie klären, ob das Faltrad zurückgegeben wird, ein Kaufangebot vorgesehen ist oder eine andere Anschlussregelung gilt. Diese drei Optionen unterscheiden sich deutlich in Kosten und Aufwand.
Im typischen Leasingmodell ist Ihr Arbeitgeber zivilrechtlich Leasingnehmer. Das BMF erläutert die Leasingnehmerstellung und den möglichen Erwerb am Vertragsende. Erwerben Sie das Faltrad nach Laufzeitende zu einem geringeren Preis als dem üblichen Endpreis, kann der Unterschiedsbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite steuerpflichtig sein. Fragen Sie deshalb schriftlich nach Frist, Zustand, Rückgabeort, Kaufpreis und der steuerlichen Behandlung einer möglichen Übernahme, bevor die Laufzeit endet. So vermeiden Sie unerwartete Schlusskosten. Klären Sie diese Punkte zuerst mit HR und der Lohnbuchhaltung.
FAQs
Sind alle Falträder für das Dienstrad-Leasing geeignet?
Ein klassisches Faltrad und ein Pedelec bis 25 km/h können grundsätzlich als Dienstrad-Kategorien infrage kommen. Arbeitgeber, Leasinganbieter und das konkrete Modell müssen die Freigabe jeweils bestätigen.
Was geschieht nach der Leasinglaufzeit?
Je nach Vertrag wird das Faltrad zurückgegeben, es gibt ein Kaufangebot oder eine Anschlusslösung. Ein Kaufpreis unter dem üblichen Endpreis kann steuerlich als Arbeitslohn von dritter Seite relevant werden, weshalb Sie die Regelung vor Vertragsende schriftlich klären sollten.
Gilt die 0,25%-Regelung auch für E-Falträder?
Für ein Pedelec, das verkehrsrechtlich als Fahrrad gilt, kann die 0,25%-Regelung grundsätzlich greifen. Dafür darf die Nenndauerleistung höchstens 0,25 kW betragen. Zudem muss sich die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit progressiv verringern und beim Erreichen von 25 km/h oder beim Ende des Tretens abschalten.
Kann ich meine persönliche Nettoersparnis mit einer einfachen Formel berechnen?
Die Beispielrechnung in diesem Ratgeber zeigt den Rechenweg der 0,25%-Regelung, nicht Ihre persönliche Ersparnis. Ihre persönliche Nettoauswirkung hängt von Steuerklasse, Sozialversicherung, Zuschuss und Vertragskosten ab und sollte mit HR oder der Lohnbuchhaltung besprochen werden.







